Der Schneider von Eibesthal – die Geschichte eines Justizmordes

„Eibesthaler, Eibesthaler,
hab’n a enge Gass’n;
hab’n an armen Schneider g’henkt,
den Diab hab’ns rennen lass’n.“

Obiger Spottvers, der Schimpfname „Schneiderhänger“ für die Eibesthaler und der zwischen Mistelbach und Eibesthal gelegene Schneiderberg erinnern an einen Justizmord, der sich samt seiner Vor- bzw. Nachgeschichte im Zeitraum September 1569 bis April 1570 in diesem Dorf ereignete. Bei der Geschichte des unschuldigen Schneiders Hans Rothaller, der unter Folter starb und dessen Leiche anschließend am Galgen gehängt wurde, handelt es sich nicht um eine Sage, sondern um ein historisches Ereignis, dass sich tatsächlich zugetragen hat. Nicht nur mündlich wurden die Geschehnisse von damals durch Generationen hinweg überliefert, sondern wie sich im Zuge der Recherchen herausstellte, schon sehr früh auch schriftlich festgehalten. In diesem Beitrag soll die Publikationsgeschichte dieses Gerichts- bzw. Kriminalfalles in umgekehrter chronologischer Reihenfolge dargestellt und die verfügbaren Quellen beleuchtet werden.

1932 veröffentlichte der damalige Kustos des Mistelbacher Heimatmuseums Carl Benesch eine auf Basis im Museum vorhandener Dokumente verfasste Darstellung der Geschichte, die im Mistelbacher Bote in zwei Teilen abgedruckt wurde.1

Zusammenfassung der Geschichte von Benesch aus dem Jahr 1932
(ergänzt um erläuternde Anmerkungen des Blog-Autors)

Bemerkenswert dabei ist die Vorsicht mit der Benesch die Geschichte behandelt – siehe seine Vor- und Nachbemerkung und die Tatsache, dass er die Namen der damaligen Richter verschweigt (in der oben verfügbaren Zusammenfassung wurden die Namen als Anmerkung ergänzt). Dies zeigt, dass die Angelegenheit, obwohl sie Anfang der 1930er Jahre bereits mehr  als 360 Jahre zurücklag, im kollektiven Gedächtnis des Dorfes und der Umgebung noch sehr präsent war und die Schuld, die einige Einwohner auf sich geladen hatten, als unbequemer Teil der Eibesthaler Geschichte gesehen wurde. Provokationen von Auswärtigen durch die Bezeichnung Schneiderhänger oder etwa mit einem Fahrzeug durch das Dorf zu fahren an dem hinten ein Strick baumelte, wurden von den Eibesthalern noch vor nicht allzu langer Zeit mit handfesten Argumenten beantwortet.

Möglicherweise nahm Benesch den einen Jahr zuvor, 1931, von Robert Penz veröffentlichten Artikel „Die Schneidergeschichte von Eibesthal im Jahr 1569 – Ein Justizmord in alter Zeit“ in der vom Verein für Landeskunde herausgegebenen Zeitschrift „Unsere Heimat“ zum Anlass sich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Penz stützte sich bei seinem Text auf eine im Pfarrhof Eibesthal aufbewahrte Abschrift dieser Geschichte, die nach seiner Einschätzung wohl aus dem frühen 19. Jahrhundert stammte und vermutlich eine Kopie einer älteren Aufzeichnung darstellte.2 Abgesehen von geringfügigen Unterschieden bspw. betreffend die Namensschreibweisen der handelnden Personen, abweichende Geldbeträge und die widersprüchliche Datumsangabe bei Benesch (siehe Anmerkung bei dieser Fassung), stimmen die Versionen obgleich sie offenkundig auf unterschiedlichen Quellen basieren, inhaltlich überein. Der Artikel von Penz rief einige in „Unsere Heimat“ veröffentlichte Einsendungen hervor, unter anderem vom Volkskundler Anton Mailly, der in der Beschreibung, dass die Leiche als sie von den Richtern berührt wurde, zu bluten begann, Spuren der aus dem Mittelalter bzw. der Zeit davor datierenden Rechtspraxis des Bahrrechts erkannte.3 Beim Bahrrecht wurde die Schuld eines Mörders als erwiesen angesehen, wenn bei Berührung der Leiche durch den Beschuldigten, diese zu bluten begann. Insbesondere wegen dieser Spur des Bahrrechts hatte Mailly die Schneider-Geschichte bereits in sein 1927 erschienenes Büchlein „Sagen aus dem Bezirk Mistelbach“ aufgenommen.4

In den von Mailly herausgegebenen Büchern „Niederösterreichische Sagen“ (1926) und „Sagen aus dem Bezirk Mistelbach“ (1927) findet sich auch die Sage von der Hinrichtung eines Schneiders in Siebenhirten, der mittels einem Strohband gehenkt worden sein soll. Mailly schreibt in den Anmerkungen im Anhang seiner „Niederösterreichische Sagen“ bzw. seiner Einsendung „Zur Schneidergeschichte von Eibesthal“, über diese mündlich überlieferte Erzählung, dass es sich hierbei wohl um eine Adaption eines bekannten Schildaschwanks in Anlehnung an die Geschichte aus Eibesthal handelt.5 Demgemäß dürfte die Geschichte aus Siebenhirten, für die auch sonst keine Quellen vorliegen, keinen eigenständigen historischen Kern aufweisen.

In einer weiteren Einsendung zur Eibesthaler Schneider-Geschichte, die 1932 in „Unsere Heimat“ veröffentlicht wurde, bestätigte ein Herr Dr. Prettenhofer die von Mailly erkannten Spuren des Bahrrechts und er erläuterte dessen Bedeutung und Praxis näher.6

Bereits 1878 war im Znaimer Wochenblatt unter dem Titel „Wie die Eibesthaler gebändigt wurden – eine kulturhistorische Skizze“ eine von den bisher erwähnten Fassungen abweichende Version der Schneider-Geschichte veröffentlicht worden. Der Verfasser „Dr. W.“ ist nicht näher bekannt und ebenso auf welche Quellen er sich stützte. Wie der Titel bereits nahelegt wird in dieser Version der Geschichte auch ein Zusammenhang zwischen den Ereignissen und dem Wesen der Eibesthaler gezogen, deren Charakter – höflich ausgedrückt – als eher rau dargestellt wird. Die Geschichte weicht in mancherlei Hinsicht von den oben dargestellten Fassungen ab – nachfolgend eine kurze Zusammenfassung: Hans Rothaller, ein in Eibesthal ansässiger Botengänger (zwischen Mistelbach und Wien), wird von dem aus Wien stammenden Hans Moser beschuldigt dort 1000 Taler gestohlen zu haben und Moser meldet dies dem Eibesthaler Richter und seinen Geschworenen, die statt den Verdächtigen dem zuständigen Gericht in Falkenstein zu übergeben, die Untersuchung selbst in die Hand nahmen. Auch hier verstirbt Rothaller unter Folter und ebenso findet auch das Bahrrecht explizite Erwähnung. Statt in Falkenstein wollen die Eibesthaler den Toten auf dem in ihrem Ort befindlichen und dem Herrn von Fünfkirchen gehörenden Galgen henken. Der Verwalter des Herrn von Fünfkirchen gestattet dies, unter der Bedingung, dass die Frau des Rothaller, die von den Eibesthalern in einer Scheune gefangen gehalten wurde, freigelassen werde. Schließlich stellt sich heraus, dass der tatsächliche Täter Hans Moser war, der Rothaller den Diebstahl in die Schuhe geschoben hatte. Auch die Verletzung der Gerichtszuständigkeit kam ans Tageslicht und laut den Schilderungen wurde der Fall zu einem großen Justizskandal, der eingehend untersucht wurde und mit ernsten Strafen für alle Beteiligen, auch für den Grundherrn Fünfkirchen, dem das Fehlverhalten seines Verwalters Knörl zugerechnet wurde, endete. Da die Eibesthaler die Annahme ihrer Strafe aber verweigerten wurde laut dieser Erzählung die Hälfte der männlichen Eibesthaler Bevölkerung von Landsknechten nach Wien eskortiert, wo sie in Eisen gelegt mehrere Monate am Festungsbau arbeiten mussten. Dies soll den Trotz der Eibesthaler gebrochen haben und zum Abschluss des Artikels wird der Mistelbacher Dechant Faschang zitiert, der wenige Zeit später berichtet haben soll: „Alleluja! Die Eibesthaler sind lenksam und still wie die Schafe!“7

Im Stadtmuseumsarchiv Mistelbach befindet sich eine handschriftliche Fassung der Geschichte datierend aus dem Jahr 1803, die laut den darin gemachten Angaben ein Protokoll aus dem Besitz des zur Zeit des Geschehens herrschenden Fürsten Wolfgang von Liechtenstein wiedergibt.8 Dieses Dokument entspricht der Fassung von Penz bzw. Benesch, vermutlich bildete es sogar die Quelle für die Fassung von letzterem. Die Tatsache, dass es sich hier offenbar um die Abschrift eines alten Protokolls der Herrschaft Liechtenstein handelt, ist ein weiteres Indiz für die Authentizität der überlieferten Geschichte.

Neben der bereits eingangs erwähnten Abschrift in den Archivbeständen der Pfarre Eibesthal, die etwa Anfang des 19. Jahrhunderts angefertigt worden sein dürfte, sind laut Prälat Jakob Fried auch mehrere Eibesthaler Familien im Besitz alter handschriftlicher Abschriften der Geschichte die von Generation zu Generation weitervererbt werden. Auch im Besitz der Familie des aus Eibesthal stammenden Prälat Fried befand sich eine solche Abschrift, die nach einer in der Gemeindelade vorhandenen Fassung angefertigt wurde (diese entspricht inhaltlich jener der Pfarre).9 Auf deren Basis veröffentlichte Fried 1946 eine freie literarische Aufbereitung der Schneider-Geschichte in Form einer Erzählung unter dem Titel „Ein Bauerngericht“.

Bereits Mailly schrieb in seinem 1931 eingesandten Beitrag „Zur Schneidergeschichte von Eibesthal“, dass ein von Lorenz Wessel verfasstes Werk zur gegenständlichen Geschichte Ende des 16. Jahrhunderts in Wien in Form fliegender Blätter im Umlauf gewesen sei.10 Maillys Annahme, dass dieses Werk nicht erhalten geblieben ist, konnte im Zuge der Recherche für diesen Beitrag und dank der fortschreitenden Digitalisierung von Bibliotheks- bzw. Archivbeständen glücklicherweise widerlegt werden. Der Meistersinger Lorenz Wessel (*1529, †1576) war ein aus Essen stammender Kürschnermeister, und als einer dieser im 15. und 16. Jahrhundert zunftartig organisierten Dichter und Sänger, in Teilen des heutigen Deutschlands und Österreichs unterwegs.11 Wessel hielt sich im Jahr 1570 einige Zeit in Wien auf, und hörte dort vermutlich von den Ereignissen in Eibesthal – schließlich hatte sich das „Wunder“ des am Galgen hängenden, nicht verwesenden Leichnams herumgesprochen und viele Schaulustige angelockt, und dies veranlasste ihn wohl im August 1570, wenige Monate nach der Beisetzung Rothallers, nach Mistelbach zu reisen. Hier verfasste er am 15. August 1570 sein diese Geschichte behandelndes Meisterlied unter dem Titel „Warhafftige newe Zeitung und grüntliche Beschreybung einer Gerichtshandlung, welche sich im Land Osterreich in einem Dorff, Eybenstal genent, nahent bey Mystelbach, hat zugetragen, wie Paurn oder Raths Herren daselbst einen unschuldigen und frummen Man von eines Diebstals wegen gefengklich haben einzogen, denselbigen in der strengen Frag verhalten, biss sie ihn gar zu todt haben gereckt, nach dem er vier tag todt gewesen ist haben sie in erst an einen galgen hencken lassen. Und wie hernach sein unschuld an tag ist kommen und was für straff die theter diser handlung empfangen und eingenommen haben und ist erbärmklich zu lesen unnd zu singen“.

Im Zuge der Recherchen konnte das Digitalisat eines 1571 in Augsburg gedruckten Exemplars dieses Meisterliedes in den Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin entdeckt werden:

Digitalisat der Fassung von Lorenz Wessel vom August 1570 in den Online-Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin

Bei der am Ende des Stücks angegebenen Melodie „Pentzenawer“ handelt es sich um die damals sehr populäre und für viele Lieder genutzte Weise eines aus dem Jahr 1505 stammenden Stückes namens „Benzenauer“, das von der im Jahr zuvor erfolgten Belagerung und erfolgreichen Einnahme Kufsteins durch Kaiser Maximilian I. erzählt und den Namen des geschlagenen, tapferen Verteidigers der Festung trägt. Tatsächlich war diese bei den Meistersingern sehr beliebte Weise schon lange zuvor als „Hönweis“ verbreitet, und die Meistersinger, die sich in der Tradition des Minnesanges sahen, führten diese unter vielen weiteren Namen (u.a. „Bruder Veits Thon“) bekannte Melodie gar auf Wolfram von Eschenbach zurück.12

Die Melodie des „Benzenauer“ in Notendarstellung aus Rochus von Liliencron: „Die historischen Volkslieder der Deutschen vom 13. bis 16. Jahrhundert“, Nachtragsband (1869) 13
Wikicommons: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Die_historischen_Volkslieder_der_Deutschen_(Liliencron)_V_035.gif; books.google.com, Google Books-USA

Mit diesem verschollen geglaubten Werk, dass wenige Monate nach der Beerdigung Rothallers niedergeschrieben wurde, liegt ein authentischer Bericht des Geschehens aus jener Zeit vor. Der Vergleich des Inhalts dieses Dokuments mit den überlieferten Fassungen zeigt die inhaltliche Übereinstimmung und damit, dass die bis heute bekannte Erzählung über 450 Jahre richtig überliefert wurde und sich wie beschrieben tatsächlich ereignet hat. Dies ist umso bemerkenswerter, als die ältesten bisher bekannten Quellen aus der Zeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts stammen, bei denen es sich vermutlich bereits um Abschriften von Abschriften, usw. handelt. Einzig die im Znaimer Wochenblatt veröffentlichte Version, die zwar auch im Kern – Diebstahl, Leidensgeschichte und Tod des unschuldigen Rothaller – übereinstimmt, weicht in den Rahmenbedingungen bzw. Folgen von der Geschichte ab, und es fehlen bei dieser Version auch Angaben zur Quelle auf die sich die Erzählung stützt. Allerdings wird wie in dieser Fassung auch bei Wessel ein Verwalter namens Knöell (Knörl) erwähnt, dem in beiden Versionen mangels Einschreitens gegen das Vorgehen der Eibesthaler Versäumnisse betreffend die Pflicht gegenüber seiner Herrschaft vorgeworfen werden.

Wie bei den anderen Fassungen zu lesen ist, beteiligten sich auch die Eibesthaler (namentlich Schöfbeck und Moser) am martern des armen Rothaller, und dies offenbar sehr eifrig, sodass vom Henker folgende Aussage in Wessels Überlieferung dokumentiert ist:
„Die Eybenstaller sein
fleyssiger in der Sache,
dann all die Knechte mein.“

Laut den Angaben bei Wessel dürfte Rothaller am 3. Februar 1570 der Folter erlegen sein.14 In der Fassung von Benesch ist zu lesen, Rothaller sei am Mistelbacher Galgenberg gehenkt worden, im Meisterlied von 1570 heißt es hingegen, dass ein Galgen aufgestellt wurde, wo vorher keiner war: „am Kirchenberg“, der wohl seither unter dem Namen Schneiderberg bekannt ist. Auf untenstehendem Kartenausschnitt aus der Franzisco-Josephinische Landesaufnahme (1869-1887) scheint jedoch auch eine Flurbezeichnung Kirchbergen zwischen Eibesthal und Wilfersdorf auf. Der ehemalige Galgenstandort Mistelbachs hat sich im Flurnamen „Galgengrund“ erhalten und befand sich am selben Höhenzug wie der Schneiderberg, allerdings doch etwas entfernt, nämlich linkerhand an der heutigen Straße nach Wilfersdorf (auf der gegenüberliegenden Seite der M-City).

Im Meisterlied ist weiters festgehalten, dass neben der Bestrafung der beteiligten Eibesthaler durch die kaiserlichen Kommission auch „Pan und Acht“ („Bann und Acht“ – (höhere) Gerichtsbarkeit15) verloren gingen. Es scheint also, dass Eibesthal durch die Causa Rothaller seine eigenständige Gerichtsbarkeit verlor.

Quellen:

  1. Mistelbacher Bote Nr. 31/1932, S. 3 und Nr. 32/1932, S. 3f
  2. Penz, Robert: „Die Schneidergeschichte von Eibesthal im Jahr 1569 – Ein Justizmord in alter Zeit“ in: Unsere Heimat – Monatsblatt des Vereins für Landeskunde und Heimatschutz von Niederösterreich und Wien, IV. Band, 1931, S. 312ff (Online Landesbibliothek NÖ)
  3. Mailly, Anton: „Zur Schneidergeschichte von Eibesthal“ in: Unsere Heimat – Monatsblatt des Vereins für Landeskunde und Heimatschutz von Niederösterreich und Wien, IV. Band, 1931, S. 349 (Online Landesbibliothek NÖ)
  4. Mailly, Anton (Hrsg.): Sagen aus dem Bezirk Mistelbach (1927), S. 43;
  5. Mailly, Anton (Hrsg.): Niederösterreichische Sagen (1926), S. 135 bzw. Anmerkung  im Anhang;
    Mailly, Anton (Hrsg.): Sagen aus dem Bezirk Mistelbach (1927), S. 53;
  6. Dr. Prettenhofer: „Zur Schneidergeschichte von Eibesthal“ in: Unsere Heimat – Monatsblatt des Vereins für Landeskunde und Heimatschutz von Niederösterreich und Wien, V. Band, 1932, S. 183f (Online Landesbibliothek NÖ)
  7. Znaimer Wochenblatt, 23. Februar 1878, S. 1f (ONB: ANNO)
  8. Archivalie Zunft Nr. 4045, Stadtmuseumsarchiv Mistelbach
  9. Fried, Jakob: Ein Bauerngericht (1946), S. 324
  10. siehe 3.;
    Kralik, Richard von u. Schlitter, Hans: Wien – Geschichte der Kaiserstadt und ihrer Kultur (1912), S. 256
  11. Seite „Lorenz Wessel“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. Mai 2019, 22:55 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lorenz_Wessel&oldid=188887245 (Abgerufen: 20. Januar 2020, 18:41 UTC)
  12. Freyherr von Artin, Johann Christian: Beyträge zur Geschichte und Literatur aus den Schätzen der königl. Hof- und Centralbibliothek zu München, Band IX (1807), S. 1286 – Online Google Books;
    Grimm, Jacob: Über den altdeutschen Meistergesang (1811), S. 135 – Online Deutsches Textarchiv (DTA) an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
  13. Wikicommons bzw. Google Books
  14. vier Tage ließen sie seine Leiche liegen, bevor er am 7. Februar 1570 am Galgen gehenkt wurde
  15. Art. Acht, Abschnitt IV 1b in: DRW – Deutsches Rechtswörterbuch der Universität Heidelberg
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