Marktrichter Paul Oberhoffer
geb. (um) 1624, Admont
gest. 10.9.1704, Mistelbach
Paul Oberhoffer wurde als Sohn des Landwirteehepaares Johann und Ursula Oberhoffer (vermutlich) 1624 im obersteirischen Admont geboren. Das Geburtsjahr ist aus der Altersangabe im pfarrlichen Sterbebucheintrag bzw. den damit übereinstimmenden Angaben auf einem Porträtgemälde abgeleitet.1
Taufbücher wurden in der Pfarre Admont erst ab den 1630er Jahren geführt, weshalb das genaue Geburtsdatum nicht in Erfahrung gebracht werden kann und sich die bereits erwähnten Altersangaben einer Überprüfung entziehen. Seine Eltern waren Untertanen des Stifts Admont und mit dem Gehöft „Oberhof“, einem der ältesten Höfe der Gegend, der wahrscheinlich sogar zum ursprünglichen Stiftgut gehörte, belehnt. Der Familienname leitete sich offensichtlich von diesem Hof ab, und somit darf wohl angenommen werden, dass Oberhoffers Familie den Hof bereits seit einigen Generationen bewirtschaftete. Der alte Hof brannte 1873 ab und heute ist das Areal des Oberhofs verbaut und als „Oberhofsiedlung“ Teil des Ortsgebiets von Admont.2 Aus den Taufbüchern der Stiftspfarre Admont geht hervor, dass Oberhoffer jüngere Geschwister hatte, wir können allerdings wohl davon ausgehen, dass er auch ältere Geschwister – zumindest einen älteren Bruder – gehabt haben muss, der den Hof der Familie übernommen hat. Er erlernte den Beruf des Ledermachers (Gerber) und im Zuge der damals in den Handwerksberufen üblichen Wanderzeit für Gesellen dürfte Oberhoffer nach Mistelbach gekommen sein.
Am 7. Mai 1658 heiratete er hier Sophia Eybel, die Witwe nach dem im Jahr zuvor verstorbenen Lederermeister Johann Eybel3 und es scheint nicht unwahrscheinlich, dass Oberhofer zuvor bereits als Geselle bei Eybel beschäftigt war. Auch Johann Eybel soll ursprünglich aus der Steiermark gestammt haben und auch er hatte in den an der Adresse Liechtensteinstraße Nr. 2 (heute: Bestattung Pernold) ansässigen Ledererbetrieb eingeheiratet. Urkunden belegen, dass das Ledererhandwerk auf diesem Haus jedenfalls seit dem Jahr 1600 bestand, doch Prof. Hans Spreitzer vermutet, dass die Geschichte des Handwerks an diesem Standort länger zurückreichen dürfte. Die Ehe mit der Eybel-Witwe blieb kinderlos und als seine Gattin nach 23 Jahren Ehe im Jahre 1681 verstarb, ehelichte Oberhoffer Heĺlena Pruckner, die Tochter eines Hobersdorfer Schuhmachers.4 Schon sechs Monate nach der Eheschließung kam das erste Kind zur Welt – es sollte das erste von sieben Kindern sei. Bei der Geburt des jüngsten Kindes war Oberhoffer bereits 68 Jahre alt, doch überlebten von den zwei Söhnen und fünf Töchtern – wie damals leider keineswegs ungewöhnlich – viele nicht das Säuglings- bzw. Kleinkindalter.
Vor dem Jahr 1850 existierte das Amt des Marktrichters, dass als eine Art Vorläufer des Bürgermeisters angesehen werden kann. Allerdings war die Rolle des Marktrichters etwas komplexer, denn wie der Name nahelegt hatte das Marktgericht, dem er vorstand, neben Verwaltungsaufgaben auch Zuständigkeiten in der niederen Gerichtsbarkeit – also in der Rechtssprechung. Der Marktrichter war einerseits gewählter Vertreter der Marktbewohner und andererseits Teil der herrschaftlichen Verwaltung und an deren Weisungen gebunden. Er war also ein wenig Diener zweier Herren und musste bei den oftmals gegensätzlichen Interessenlagen vermitteln. Oberhoffer, der mindestens seit 1676 dem Marktgericht als Ratsmitglied (= Geschworener) angehörte, übte das Amt des Marktrichters von 1680 bis 1692 sowie von 1694 bis 1700 aus.5
Der Name Paul Oberhoffer bzw. sein Wirken als Marktrichter ist eng mit dem Prozess verbunden, den die Marktgemeinde Mistelbach mit dem Fürsten Liechtenstein um den rund 1000 Joch umfassenden Gemeindewald führte. Das Eigentum an den sogenannten „Dreizehn Holzleiten“ dürfte laut Prof. Mitscha-Märheim etwa Mitte des 15. Jahrhunderts von der Familie Liechtenstein entweder durch Kauf oder Schenkung auf die Gemeinde Mistelbach übergegangen sein.6 Laut der Denkschrift über den Waldprozess, von der später noch mehr zu erzählen sein wird, hat der Fürst 1606 begonnen die Mistelbacher an der Ausübung ihrer Eigentumsrechte zu hindern und um dieses Vorgehen zu rechtfertigen, bediente er sich einer List. Mithilfe seines Verwalters soll er Unterlagen – das sogenannte „Panbüchl“, das die Eigentumsrechte am Wald belegte, aus dem Besitz der Gemeinde entwendet haben. So schildert es die bereits erwähnte Denkschrift, die jedoch 80 Jahre nach dem angeblichen Entwenden der Unterlagen verfasst wurde und Prof. Hans Spreitzer hat in einer Abhandlung zu Oberhoffer schlüssig auf erhebliche Ungereimtheiten in dieser Darstellung hingewiesen.7 Fitzka stützte sich bei der Schilderung des Waldprozesses in seiner Geschichte der Stadt Mistelbach hingegen ausschließlich auf die Denkschrift und übernahm deren Angaben ohne sie zu hinterfragen. Doch zurück zum Ursprung des Waldprozesses: Die Mistelbacher ließen sich von den Verboten bzw. Drohungen des Fürsten Liechtenstein zunächst nicht von der Nutzung ihres Waldes abhalten und Strafen oder sonstige Konsequenzen blieben vorerst auch aus, da die Verwalter bzw. Förster des Fürsten offenbar ein Auge zudrückten und den Konflikt mit den Untertanen scheuten. Die wenig später losbrechenden Wirren des 30-jährigen Krieges, deren Höhepunkt der Einfall der Schweden in den 1640er Jahren darstellten, rückten diesen „kalten“ Konflikt dann ohnedies für Jahrzehnte in den Hintergrund.
Als sich die Lage wieder etwas stabilisiert hatte, setzte der nunmehrige Fürst Hartmann von Liechtenstein seine (vermeintlichen) Ansprüche auf den Gemeindewald energischer durch und forderte zunächst Geld für die Nutzung des Waldes bzw. verbot später jegliche Nutzung. Mitte der 1660er Jahre spitzte sich der Konflikt zwischen den Mistelbachern und der Herrschaft Liechtenstein schließlich zu, da neben dem Streit um die Entziehung des Waldes weitere Missstände für Unmut sorgten. Die Mistelbacher sahen sich durch:
-) übermäßigen Robot (=Arbeitsdienstleistung für die die Untertanen der Herrschaft zur Verfügung zu stehen hatten),
-) Abnahmeverpflichtungen von herrschaftlichem „Panwein“ durch die Gemeinde, der jedoch, da dieser überteuert und ungenießbar war nicht weiterverkauft werden konnte,
-) zu hohe Steuerbelastung der Gemeinde,
-) mangelhafter Instandhaltung der Wege und Stege für die die Herrschaft Maut einhebt,
-) Schlechterstellung bei Weiderechten gegenüber dem Vieh der Herrschaft
über Gebühr belastet und in ihren Rechten verletzt. Zu Beginn des Jahres 1666 suchten die Mistelbach schließlich den Rat des renommierten Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Georg Wochinitz, der eine ausführliche Beschwerdeschrift verfasste und im März 1666 überreichte eine große Anzahl an Mistelbacher Bürger – es sollen mehr als 100 gewesen sein – dieses Schriftstück dem Kaiser persönlich im Rahmen einer Audienz. Ungeachtet der etwas widersprüchlichen Quellenlage können wir wohl jedenfalls davon ausgehen, dass auch Oberhoffer bei dieser Audienz zugegen war.8 Bei Hofe kam der Auftritt in großer Zahl gar nicht gut an, doch man fürchtete, dass ein einzelner Vertreter oder eine kleine Abordnung als Rädelsführer in Arrest genommen würden.
Am 15. April 1666 begann dann schließlich eine Verhandlung an der elf Mistelbacher Bürger als Abgeordnete teilnahmen – unter ihnen befand sich auch Paul Oberhoffer. Die Teilnahme an der Verhandlung in Wien nahm einige Zeit in Anspruch und es ist wohl anzunehmen, dass sich die Vertreter Mistelbachs abwechselten um weiterhin ihren Berufen nachgehen zu können. Im März 1667 kam es zu einer ersten Entscheidung durch die niederösterreichische Regierung, die der Gemeinde in allen Beschwerdepunkten grundsätzlich recht gab, sie allerdings zur Klärung der beiden bedeutendsten Punkte, nämlich betreffend das Eigentum am Wald und die Steuerbelastung, lediglich auf den Prozessweg verwies. Dr. Wochinitz überzeugte die Gemeinde sich auf einen mit weiterem Aufwand und ungewissem Ausgang verbundenen Prozess einzulassen und im Gemeindearchiv wurde tatsächlich eine Urkunde gefunden, die die Mistelbacher Ansprüche auf den Wald untermauern sollte. Außerdem sollten die ältesten Bewohner der nahe am Wald gelegenen Ortschaft Hörersdorf im Zuge des Prozesses unter Eid über die (einstige) Nutzung des Waldes Auskunft geben. Zweifellos musste es für die Mistelbacher auch ermutigend gewirkt haben, dass die Eibesthaler rund zehn Jahre zuvor in einem ähnlichen Rechtsstreit – ebenfalls um Waldbesitz – gegen den Fürsten Liechtenstein obsiegt hatten.
Während dem laufenden Prozess zu den beiden noch offenen Streitpunkten setzte sich die Herrschaft über die Entscheidung der Landesregierung betreffend die Höhe des Entgelts für den Panwein hinweg und schickte Personal nach Mistelbach um die vermeintliche Schuld im Wege der Exekution einzutreiben. Nach einer Beschwerde der Gemeinde erhielt die Herrschaft den Befehl die Exekutionsmannschaft abzuberufen, und unwillig fügten sich die Amtsmänner des Fürsten dieser Anordnung. Als Rache nahmen sie Paul Oberhoffer und Jakob Zerritsch (ebenfalls Marktrichter zu jener Zeit und einer der maßgeblichen Führer im Prozess) unter Arrest und führten die beiden nach Wilfersdorf. Die als Faustpfand gehaltenen Mistelbacher Bürger mussten schließlich auf Befehl der Landesregierung freigelassen werden und bezüglich der Abnahme des Panweins fügte sich der Fürst schließlich in einen Vergleich. Ohne Rücksicht auf den laufenden Prozess trieb die Grundherrschaft die Steuer mit aller Gewalt ein und die Mistelbacher Bürger Jakob Zerritsch, Johann Gradtwohl, Gregor Plaß und – wohl wenig überraschend – Paul Oberhoffer, die sich diesen Maßnahmen widersetzten wurden in den Arrest nach Wilfersdorf abgeführt. Dieser Arrest dürfte etwas länger gedauert haben, sodass die Mistelbacher bereits erwogen den Prozess betreffend die Steuern zu beenden, in der Hoffnung damit die Freilassung der Mistelbacher Bürger zu erwirken. Schließlich kam es im Rahmen eines Vergleichs zur Minderung der Steuerlast, den der zuvor noch im Arrest festgehaltene Oberhoffer als einer der Vertreter der Marktgemeinde abschloss.
Am 31. August 1677 kam endlich die langersehnte Entscheidung wonach der Fürst den Wald der Marktgemeinde zurückgeben müsse bzw. die freie Nutzung ihres Eigentums nicht beschränken dürfe. Der Fürst legte jedoch Revision gegen das Urteil ein und selbige wurde erst im Jänner 1679 endgültig abgelehnt. Am 5. April 1679 fand schließlich die Übergabe bzw. Einantwortung des Waldes im Rahmen einer gerichtlichen Tagsatzung im Mistelbacher Wald statt. Doch im Zuge dieses Termins kam es dann neuerlich zu einem Streit, da der Fürst das sogenannte „Vorholz“ – das nach Auffassung der Gemeinde Teil des prozessgegenständlichen Waldes war – für sich reklamierte bzw. die Nutzung durch die Gemeinde beeinspruchte. Obwohl der Wald immer als Einheit angesehen worden war ließen sich die Mistelbacher schließlich auf einen Vergleich ein und traten etwa 10% des Waldes an den Fürsten ab, da der 16 Jahre dauernde Prozess große Kosten, mühsame Reisen und Unannehmlichkeiten (Arrestaufenthalte) mit sich gebracht hatte und wählten damit das kleinere Übel. Die Rückreise von der Tagsatzung am 26. Jänner 1682 in Wien in deren Rahmen man den Vergleich schloss, verzögerte sich aufgrund eines außergewöhnlichen Hochwassers und beinahe wären die Mistelbacher Abgeordneten bei der Überquerung der Donau ertrunken.
Im Jahre 1686 – also vier Jahre nach Abschluss des Prozesses – wurde unter dem damaligen Marktrichter Paul Oberhoffer eine Denkschrift über den Waldprozess abgefasst und zum Schlusse selbiger werden besonders die Verdienste der Herren Paul Oberhoffer, Paul Piechler, Jakob Zerritsch, Johann Stigholzer, Joachim Hönig und Mathias Kundt lobend erwähnt, die sich am meisten für die gerechte Sache eingesetzt hätten. Dem mit großem Einsatz geführten Prozess, der der Gemeinde ihren wichtigsten Besitz gewahrt hatte, sollte jährlich mit der feierlichen Verlesung der Denkschrift gedacht werden. Tatsächlich kam es seither nur sehr sporadisch, und zwar lediglich in den Jahren 1698, 1729, 1750, 1761, 1779 und 1948 zur Verlesung derselben.9
Das heutige Mistelbach bestand bis zum Jahr 1850 aus zwei selbstständigen Gemeinden: der liechtensteinischen Marktgemeinde und der barnabitischen Pfarrholdengemeinde. Diese Teilung war durch das damalige Grundherrschaftsystem bedingt und das sich ein Ort aus mehreren Gemeinden zusammensetzte, war zwar nicht häufig, aber keineswegs außergewöhnlich (siehe zB auch Gaweinstal). Immer wieder kam es zu Streitigkeiten zwischen den beiden Gemeinden, wobei die Pfarrholdengemeinde deutlich kleiner war. Auch die Amtszeit Oberhoffers als Marktrichter war durch Streitigkeiten mit der Pfarrholdengemeinde bzw. dem Barnabitenpropst als ihrem Grundherren geprägt, denn seit jeher sorgte die Kostaufteilung bspw. betreffend Schule, Kirche, Erhaltung von Wegen und Eingriffe in die Vorrechte des Marktes für Streit und Klagen. Doch abseits von Streitigkeiten entstanden in Oberhoffers Amtszeit als Marktrichter auch bis heute das Bild der Stadt prägende Bauten: 1680/81 die Dreifaltigkeitssäule auf dem Hauptplatz, sowie 1696 die zur Kirche führende Marktstiege.

Der verdiente Marktrichter Paul Oberhoffer verstarb am 10. September des Jahres 1704 im Alter von 80 Jahren.10
In Vergessenheit geriet Oberhoffer nicht – dafür sorgte obenstehendes Porträt, dass über Jahrhunderte in der Gemeindestube hing und zur Erinnerung an den gewesenen Marktrichter bedurfte es offenbar gar nicht der Arbeiten der Pioniere der Mistelbacher Geschichtsforschung Josef Glier (Ende der 1880er), Karl Fitzka und Clemens Czacha (beide ab Ende der 1890er Jahre). Ein unzweifelhafter Beleg für Oberhoffers Präsenz in der öffentlichen Wahrnehmung ist nämlich die Tatsache, dass 1884 und somit 14 Jahre vor der Einführung offizieller Straßennamen in Mistelbach die heutige Oberhoferstraße in einem Bericht des Untermanhartsberger Kreis-Blattes bereits als „Oberhoffer-Gasse“ bezeichnet wurde.11 Seit wann diese Bezeichnung gebräuchlich war, ist allerdings unklar. Vor der offiziellen Einführung von Straßennamen und eines Orientierungsnummernsystems im Jahr 1898 waren natürlich auch bereits informelle Straßenbezeichnungen gebräuchlich, außergewöhnlich ist jedoch die Benennung nach einer Person, etwas dass damals völlig unüblich war und für das es auch kein anderes Beispiel gibt. Im Zuge der Einführung offizieller Straßennamen im Jahre 1898 wurde der Name schließlich übernommen12 und das zweite „f“ ging bereits wenige Jahre später verloren, sodass sich die heute gebräuchliche Schreibweise „Oberhoferstraße“ bald durchsetzte. Zur Frage der Schreibweise „Oberhoffer“ vs. „Oberhofer“ muss allerdings festgehalten werden, dass sich letztere auch bereits in den Pfarrmatriken findet.
Zum Abschluss ist es notwendig sich kritisch mit der Darstellung Oberhoffers bei Fitzka auseinanderzusetzen, da diese bis heute das Bild des einstigen Marktrichters prägt. Fitzka stützt sich bei seiner Schilderung ausschließlich auf die Gedenkschrift, die während der Amtszeit von Oberhoffer verfasst wurde und in der er und sein Wirken besonders hervorgehoben wurde. Es wurde bereits auf bestimmte Ungereimtheiten in der Denkschrift hingewiesen und darüber hinaus saß Fitzka auch manch weiterer Fehlinformation auf, zum Beispiel, wenn er zu Oberhoffer schreibt: „Der Nachlass war ganz unbedeutend. Oberhoffer hat sich für die Gemeinde geopfert.“13 Zweifellos hat sich Oberhoffer als langjähriger Marktrichter und durch seinen Einsatz im Prozess um den Gemeindewald – nicht zuletzt aufgrund der erduldeten Arreststrafen – große Verdienste um die Gemeinde Mistelbach erworben. Prof. Hans Spreitzer widerlegte allerdings bereits in den 1950er Jahren das von Fitzka gezeichnete Heldenbild Oberhoffers, der sich dabei völlig aufgeopfert und finanziell ruiniert hätte. Spreitzers Recherchen belegen, dass Oberhoffer keineswegs mittellos verstarb und seinen Erben durchaus stattlichen Besitz hinterließ. Außerdem sei Oberhoffer zunächst auch nicht unter den Prozessbefürwortern gewesen, und Spreitzer sieht es kritisch, dass ein Einzelner aus dem Kreis verdienter Männer derart hervorgehoben wird. Seiner Meinung nach sei die tatsächlich treibende Kraft auf Seiten der Mistelbacher hingegen vielmehr der bereits oben mehrfach erwähnte zeitweilige Marktrichter Jakob Zerritsch gewesen, der so wie Oberhoffer von Beruf Lederermeister war. Zerritsch hätte es seiner Einschätzung nach also mindestens ebenso, wenn nicht sogar noch mehr, verdient wie Oberhoffer gewürdigt zu werden. Spreitzer unterstellt Fitzka keine böse Absicht, aber indirekt doch, dass er Oberhoffer ganz bewusst in einer dem Zeitgeist entsprechenden romantisierenden Art und Weise zum Ideal des Bürgers und Gemeindevorstehers verklärte. Diesbezüglich begnügt sich Prof. Spreitzer allerdings nur mit Andeutungen und verweist auf einen geplanten ausführlichen Beitrag über den Waldprozess, der allerdings nie erschien.14
Der von Fitzka befeuerte Heldenmythos um Oberhoffer zeigte auch noch Jahrzehnte später Wirkung als der 1947 unter kommunistischem Einfluss stehende „Mistelbacher Bote“ an Oberhoffers Verdienste erinnerte, und ihn in ideologischer aufgeladener Sprache als „Kämpfer gegen fürstliche Willkür und Gewalt“ und wahren „Volksbürgermeister“ beschrieb.15
Auf Initiative Karl Fitzkas beschloss der Gemeinderat im Jahr 1910 die Errichtung eines Gedenksteins zur Erinnerung an den Waldprozess. Dieser Gedenkstein wurde am Beginn des Gemeindewalds bei der Jägerhütte (später: Waldschenke) aufgestellt und wenige Monate später wurde auf das Denkmal noch eine Büste des Marktrichters Oberhoffer aufgesetzt. Gedenkstein und Büste sind Werke des Mistelbacher Bildhauers Dominik Fill.16

Wo befindet sich die Oberhoferstraße?
Bildnachweis:
-) Portrait Oberhoffer: StadtMuseumsarchiv
-) Gedenkstein 1911: StadtMuseumsarchiv
-) Gedenkstein 2016: Thomas Kruspel (2016)
Quellen:
-) Spreitzer, Prof. Hans: „Das Bekleidungshandwerkt in Alt-Mistelbach“ (3. – 6. Fortsetzung) In: Mistelbacher Bote, Nr. 18/1956, S. 2,
Mistelbacher Bote, Nr. 19/1956, S. 2,
Mistelbacher Bote, Nr. 20/1956, S. 2,
Mistelbacher Bote, Nr. 21/1956, S. 2,
-) Fitzka, Karl: Geschichte der Stadt Mistelbach (1901), S. 174ff
-) Thiel, Franz: „Familiennamen aus dem großen Waldprozess“ In: Mistelbach in Vergangenheit und Gegenwart, Band I (ca. 1968), S. 489ff
-) Glier, Josef: Der politische Bezirk Mistelbach – ein Beitrag zur Heimathskunde für Schule und Haus (1889), S. 190ff (Online in den Beständen der Österreichischen Nationalbibliothek)
-) Czacha, Don Clemens: Art. Mistelbach In: Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Topographie von Niederösterreich, Band VI, Heft 9-11 (1906), S. 613f
- Pfarre Mistelbach: Sterbebuch (1701-1733), Fol. 18
Eintrag Sterbebuch Pfarre Mistelbach (matricula online) ↩︎ - Ennstalwiki – Art. „Historische Gebäude in Admont“ ↩︎
- Pfarre Mistelbach: Trauungsbuch (1637-1662), Fol. 313
Eintrag Trauungsbuch Pfarre Mistelbach (matricula online) ↩︎ - Pfarre Mistelbach: Trauungsbuch (1662-1701), Fol. 210
Eintrag Trauungsbuch Pfarre Mistelbach (matricula online) ↩︎ - Spreitzer, Prof. Hans: „Die Mistelbacher Marktrichter“ In: Mistelbach in Vergangenheit und Gegenwart, Band I (1964), S. 206f, 211 (Anm.: In Spreitzer, Prof. Hans: „Das Bekleidungshandwerkt in Alt-Mistelbach – 6. Fortsetzung“ (Mistelbacher Bote, Nr. 21/1956, S. 2) wird die Amtszeit Oberhoffers nur sehr vage angegeben und zum Teil widersprechen die dortigen Angaben der Darstellung im Beitrag „Die Mistelbacher Marktrichter“. Nachdem dieser rund acht Jahre später erschienen ist, muss der für eine seine penible Recherchearbeit bekannte Prof. Spreitzer zwischenzeitlich auf umfangreiches und eindeutigeres Quellenmaterial gestoßen sein und stets sollten die jüngsten Ergebnisse seiner Forschungsarbeit als maßgeblich betrachtet werden.)
↩︎ - Mitscha-Märheim, Univ.-Prof. Dr. Herbert: „Wie kamen die Mistelbacher zu ihrem Wald?“ In: Mistelbach in Vergangenheit und Gegenwart, Band II (1972), S. 129-130 ↩︎
- Spreitzer, Prof. Hans: „Das Bekleidungshandwerk in Alt-Mistelbach“ (3. – 6. Fortsetzung) In: Mistelbacher Bote, Nr. 19/1956, S. 2 bzw. Mistelbacher Bote, Nr. 20/1956, S. 2 ↩︎
- Hierbei ist anzumerken, dass Glier in seiner 1889 erschienen Bezirkskunde sieben Mistelbacher Bürger nennt, die bei diese Audienz zugegen gewesen seien: Herbert Wolf, Georg Pauer, Hans Misch, Hans Prandstetter, Johann Steiner, Benedict Pach und Paul Oberhoffer – siehe Glier, Josef: Der politische Bezirk Mistelbach – ein Beitrag zur Heimathskunde für Schule und Haus (1889), S. 191 (Online in den Beständen der Österreichischen Nationalbibliothek). Fitzka, der sich hingegen (ausschließlich) auf die überlieferte Denkschrift stützt, berichtet lediglich von „… eine[r] großen Anzahl von Bürgern, die Namen derselben sind nicht angegeben…“ – siehe Fitzka, Karl: Geschichte der Stadt Mistelbach (1901), S. 175;
Thiel stützt sich auf Akten der liechtensteinischen Herrschaft und führt 120 Personen an die damals in Wien dabei gewesen sein sollen: Thiel, Franz: „Familiennamen aus dem großen Waldprozess“ In: Mistelbach in Vergangenheit und Gegenwart, Band I (ca. 1968), S. 489ff ↩︎ - Neben den hier angeführten Verlesungen: Jakob, Christa: Kulturdenkmäler Mistelbach, Band I (2015), S. 370 – ist eine solche jedenfalls auch für das Jahr 1948 belegt: Mistelbacher Bote, Nr. 11/1948, S. 1 (ONB: ANNO) ↩︎
- Pfarre Mistelbach: Sterbebuch (1701-1733), Fol. 18
Eintrag Sterbebuch Pfarre Mistelbach (matricula online) ↩︎ - Untermanhartsberger Kreis-Blatt, Nr. 7/1884 S. 3 ↩︎
- Fitzka, Karl: Geschichte der Stadt Mistelbach (1901), S. 238 ↩︎
- Fitzka, Karl: Geschichte der Stadt Mistelbach (1901), S. 230 ↩︎
- Spreitzer, Prof. Hans: „Das Bekleidungshandwerk in Alt-Mistelbach“ (3. – 4. Fortsetzung) In: Mistelbacher Bote, Nr. 19/1956, S. 2 bzw. Mistelbacher Bote, Nr. 20/1956, S. 2 ↩︎
- Mistelbacher Bote, Nr. 4/1947, S. 2 (ONB: ANNO) ↩︎
- Protokoll über die öffentliche Ausschußsitzung der Stadtgemeinde Mistelbach am 13. Mai 1910 In: Mistelbacher Bote, Nr. 24/1910, S. 3 (ONB: ANNO);
Protokoll über die öffentliche Ausschußsitzung der Stadtgemeinde Mistelbach am 12. Oktober 1910 In: Mistelbacher Bote, Nr. 43/1910, S. 2 (ONB: ANNO);
Protokoll über die öffentliche Ausschußsitzung der Stadtgemeinde Mistelbach am 20. Mai 1911 In: Mistelbacher Bote, Nr. 24/1911, S. 4 (ONB: ANNO) ↩︎





















